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   LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03   

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https://dejure.org/2006,56018
LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03 (https://dejure.org/2006,56018)
LG Münster, Entscheidung vom 13.09.2006 - 10 O 179/03 (https://dejure.org/2006,56018)
LG Münster, Entscheidung vom 13. September 2006 - 10 O 179/03 (https://dejure.org/2006,56018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesteigerte Bindung der Architekten und Ingenieure an die Honorarschlussrechnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03
    Nur wenn feststeht, dass ein Schaden in einem der Höhe nach nicht bestimmbaren, aber jedenfalls erheblichen Ausmaß entstanden ist, wird sich in der Regel aus den Umständen, die die Annahme eines erheblichen Schadens begründen, eine ausreichende Grundlage für die Ermittlung eines gewissen (Mindest-)Schadens gewinnen lassen (vgl. BGH, NJW 1987, 909).
  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 320/84

    Anwendung der HOAI; Subunternehmertätigkeit eines Architekten; Vereinbarung über

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03
    Zur Begründung wird ausgeführt, der Auftraggeber dürfe sich im Regelfall darauf verlassen, dass der Auftragnehmer die in seiner Schlussrechnung enthaltene Erklärung einhalte und keine zusätzlichen Ansprüche geltend mache (vgl. nur BGH, NJW-RR 1986, 18).
  • BGH, 09.02.1998 - II ZR 374/96

    Auslegung einer teilweisen Forderungsbestätigung

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03
    Sie stellt jedoch ein deklaratorisches Anerkenntnis im Sinne des § 781 BGB dar, wenn es sich - wie hier - um eine Einigung der Parteien über die weitere prozessuale Behandlung der Klageforderung bei nur einseitigem Nachgeben der Beklagten handelt (vgl. BGH MDR, 1998, 1092; BGH NJW 1998, 1492).
  • BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87

    Haftung des mit der Planung beauftragten Bauingenieurs für den Ausfall

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03
    Auch Straßenbauarbeiten lassen von der Sache her einen eher größeren Toleranzrahmen zu, weil die Leistungen immer auf eine konkrete Situation bezogen und damit nicht uneingeschränkt typisierbar sind (BGH, NJW-RR 1988, 1361).
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03
    Es ist unbestritten, dass die fehlerhafte Ermittlung der Baukosten den Ingenieur im Einzelfall zum Schadensersatz verpflichten kann (vgl. BGH NJW 1971, 1840).
  • BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71

    Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03
    a) Eine allgemeine Verpflichtung des Ingenieurs, in jeder Hinsicht die Vermögensinteressen des Auftraggebers wahrzunehmen und unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten "so kostengünstig wie möglich" zu bauen, ist in der Rechtsprechung nicht anerkannt (BGHZ 60, 1, 3).
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